Ab sofort müssen im Gottesdienst, auch am Platz, FFP2-Masken getragen werden.
Details siehe Regelungen des Bayerischen Staatsministerien des Inneren vom 20.01.2021.
Hier die Regelung in Auszügen
Wo muss eine Maske getragen werden?
Die FFP-Maskenpflicht besteht
- …
- für die Besucher von öffentlich zugänglichen Gottesdiensten in Kirchen, Synagogen und Moscheen und von Zusammenkünften anderer Glaubensgemeinschaften.
- …
Welche Personen sind von der Maskenpflicht ausgenommen?
Es bleibt bei den bereits geltenden Ausnahmeregelungen. Im Übrigen müssen Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahren keine FFP2-Maske tragen. Das heißt, es bleibt für sie bei der bisherigen Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ab einem Alter von 6 Jahren.