Ab sofort FFP2-Maskenpflicht

Ab sofort müssen im Gottesdienst, auch am Platz, FFP2-Masken getragen werden. 


Details siehe Regelungen des Bayerischen Staatsministerien des Inneren vom 20.01.2021.


Hier die Regelung in Auszügen

Wo muss eine Maske getragen werden?

Die FFP-Maskenpflicht besteht

  • für die Besucher von öffentlich zugänglichen Gottesdiensten in Kirchen, Synagogen und Moscheen und von Zusammenkünften anderer Glaubensgemeinschaften.

Welche Personen sind von der Maskenpflicht ausgenommen?

Es bleibt bei den bereits geltenden Ausnahmeregelungen. Im Übrigen müssen Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahren keine FFP2-Maske tragen. Das heißt, es bleibt für sie bei der bisherigen Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ab einem Alter von 6 Jahren.


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