Verfasser: Martin Hobmeier
Am 30. Dezember 1145 bestätigt Papst Eugen III. dem Domkapitel zu Regensburg den Besitz mehrerer Pfarreien,darunter „Leuchingen“. Dieser Besitz des Domkapitels wird später immer wieder bestätigt, einerseits von dem Päpsten, andererseits von den deutschen Königen und Kaisern. Umstritten ist immer wieder das sogenannte Präsentationsrecht, verbunden mit der Posseß- Einweisung des Pfarrers.
Hier gab es ständige Konflikte mit den bayerischen Landesherrn, die bis zur Säkularisation hin andauerten. ln der Regel setzte das Domkapitel den Pfarrer ein, die Posseß-Einweisung durch die Herzöge oder Kurfürsten erfolgte dann rasch oder zögernd. Nach päpstlichem Konkordat hatten sie abwechselnd erfolgen.
Der erste Pfarrer wird im Jahre 1240 genannt: „Fridericus plebanus de Liuchinge“.
Der Besitz des Domkapitels in der Pfarrei erstreckte sich nicht nur auf die Kirche und Pfarrökonomie selbst; sondern bis ins 19. Jahrhundert hinein auf zahlreiche Anwesen im ganzen Pfarrsprengel.
Der Schwerpunkt der Besitzungen lag im Ort Loiching selbst, insgesamt waren es 28 Anwesen. Von zahlreichen anderen Hofstellen war das Domkapitel und damit die Pfarrei, Empfänger der jährlichen Gült. Im Jahre 1860 noch umfaßte die Pfarrei Loiching 47 Dörfer, Einöden und Weiler. Davon gehörten zum Sprengel der Pfarrkirche selbst 16 Orte, zur Expositurkirche Teisbach 6 Orte und zu Wendelskirchen 25 Orte. Teisbach war von 1695 bis zum 1.1.1918 Expositur und wurde dann zur Pfarrei erhoben. Wendelskirchen wurde 1737 Expositur und ist es bis heute.